RurJob: Der Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Sorgen Sie dafür, dass man Sie als Unternehmen kennt, das Chancen bietet!
Erste Schritte/Überlegungen, Menschen mit einer Behinderung in Ihr Unternehmen zu inkludieren:
- Anlerntätigkeiten sind überqualifiziert besetzt?
- Sie haben Arbeit, aber finden kein Personal?
- Sie sehen sich als Unternehmen in einer sozialen Verantwortung.
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für das Unternehmen?
Sie ermöglichen unseren Beschäftigten das Kennenlernen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Weitere Vorteile für das Unternehmen:
- Kostenlose Begleitung/Beratung durch einen Job Coach der Rurtalwerkstätten.
- Unbegrenztes Rückkehrrecht unserer Beschäftigten in die Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung.
- WIN / WIN durch gegenseitigen Nutzen.
- Vorbehalte & Barrieren werden abgebaut.
- Der soziale Mehrwert Ihres Unternehmens steigt durch die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung.
- Genießen Sie eine starke Lobby auf politischer Ebene.
Wir helfen Ihnen
- Wir vermitteln Ihnen zuverlässiges, hochmotiviertes Personal!
- Wir begleiten und beraten Sie und unsere Beschäftigten intensiv vom ersten Tag an!
- Wir beraten Sie über Zuschüsse und Fördermöglichkeiten!
Unsere angebotenen Modelle im Überblick
- Ziele: Orientierung und Erprobung für Unternehmer & Praktikanten.
- Dauer: In der Regel 4 Wochen (kürzere Dauer oder Verlängerung in Absprache möglich).
- Kosten: Für den Unternehmer kostenlos.
- Vertragsart: Schriftliche Vereinbarung.
- Versicherungsschutz: Soziale Absicherung durch die Rurtalwerkstätten.
- Arbeitssicherheit: Abstimmung zwischen Rurtalwerkstätten und Betrieb.
- Beratung/Begleitung: Durch einen Job Coach.
- Status: Das Beschäftigungsverhältnis mit den Rurtalwerkstätten bleibt weiterhin bestehen.
Herangehensweise:
Vor Beginn eines Praktikums findet immer eine passgenaue Abstimmung zwischen den Fähigkeiten der Beschäftigten der Rurtalwerkstätten und den Anforderungen des Arbeitsplatzes im Unternehmen statt. Dazu dienen vor allem Vorinformationen der Beschäftigten, der Gruppenleitungen und des Sozialen Dienstes.
Interessierte Beschäftigte der Rurtalwerkstätten können sich grundsätzlich erst einmal in einem zeitlich begrenzten Praktikum (i. d. Regel 4 Wochen) ein Bild von ihrem vielleicht zukünftigen Arbeitsplatz verschaffen.
Ebenso kann sich der Beschäftigungsgeber ein Bild über potenzielle Beschäftigte und deren Fähigkeiten machen. Er kann unverbindlich neue Erfahrungen mit besonderen Menschen machen und erhält professionelle Beratung und Begleitung. Gemeinsam wird während des Praktikums überlegt, welche Tätigkeitsfelder und Einsatzmöglichkeiten Chancen bieten. Das Praktikum wird zum Abschluss gemeinsam ausgewertet.
Es besteht die Möglichkeit, die Zusammenarbeit in verschiedenen Arbeitszeitmodellen und Formen fortzusetzen. Der Beschäftigungsgeber kann bei Fragen von Einstellungs- und Fördermöglichkeiten über seine Vorteile und Möglichkeiten informiert werden.
- Ziele: Beschäftigung in Ihrem Unternehmen innerhalb der Werkstattzugehörigkeit.
- Dauer: Befristete oder unbefristete Beschäftigung nach einem erfolgreichen Praktikum.
- Kosten: Zahlung einer Leistungsprämie in vorab abgesprochener Höhe.
- Vertragsart: Schriftliche Vereinbarung.
- Sozialversicherung: Soziale Absicherung durch die Rurtalwerkstätten.
- Arbeitssicherheit: Abstimmung zwischen den Rurtalwerkstätten und Betrieb.
- Beratung/Begleitung: Durch einen Job Coach.
- Status: Das Beschäftigungsverhältnis mit den Rurtalwerkstätten bleibt weiterhin bestehen.
Herangehensweise:
Betriebsintegrierte Arbeitsplätze sind ausgelagerte Arbeitsplätze, die aus den Arbeitsbereichen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) heraus in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes eingerichtet werden. Dies können Einzel- oder Gruppenarbeitsplätze sein und bieten dem Menschen mit Behinderung eine interessante Möglichkeit, außerhalb des Rahmens der WfbM in einem externen Unternehmen tätig zu werden. BiAp-Verträge werden meist auf ein Jahr befristet, können aber auch unbefristet abgeschlossen werden. Der Unterschied zu einer Festanstellung ist, dass Beschäftigte während der BiAp- Beschäftigungen weiterhin Beschäftigte der Rurtalwerkstätten bleiben und über die Rurtalwerkstätten ihren Lohn erhalten, sowie kranken-, sozial- und unfallversichert sind.
Die professionelle Beratung und Begleitung des Beschäftigten und des Unternehmens werden durch einen Job Coach fortgesetzt.
Sollte sich der ausgelagerte Arbeitsplatz jedoch nicht als die optimale Wahl erweisen, kann eine Rückkehr in die Werkstatt jederzeit stattfinden.
- Ziele: Qualifizierung unserer Beschäftigten aus dem Berufsbildungsbereich (BBB) heraus in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.
- Dauer: Maximal 23 Monate nach einem erfolgreichen Praktikum von mind. 4 Wochen.
- Kosten: Für Ihr Unternehmen kostenlos.
- Vertragsart: Schriftliche Vereinbarung.
- Sozialversicherung: Soziale Absicherung durch die Rurtalwerkstätten.
- Beratung/Begleitung: Durch einen Job Coach.
- Status: Das Beschäftigungsverhältnis mit den Rurtalwerkstätten bleibt weiterhin bestehen.
Herangehensweise:
Ausgelagerte Berufsbildungsplätze sind Arbeitsplätze, die aus dem Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) heraus in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgelagert werden (ähnlich wie bei den betriebsintegrierten Arbeitsplätzen „BiAP“).
Zur konzeptionellen Weiterentwicklung der beruflichen Perspektive und Qualifizierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, können ausgelagerte Berufsbildungsplätze durch die Rurtalwerkstätten angeboten werden. Dabei sind ausgelagerte Berufsbildungsplätze nur über den Zeitraum des befristeten Berufsbildungsbereiches (BBB) max. 23 Monate möglich.
Wenn Teilnehmende aus dem BBB heraus ein Praktikum anstreben, bleiben sie weiterhin Beschäftigte der Rurtalwerkstätten und werden über die Rurtalwerkstätten kranken-, sozial- und unfallversichert. Außerdem ist es festgeschrieben, dass die Rurtalwerkstätten den Teilnehmenden die Teilnahme an den 1x wöchentlich stattfindenden „theoretischen“ Unterweisungen der Werkstatt, sowie die 1x wöchentliche Teilnahme eines „Projekttages“ ermöglichen.
- Ziele: Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Dauer: Dauerhafte Beschäftigung.
- Kosten: Lohn/Gehalt (Förderleistungen der Leistungsträger).
- Vertragsart: Arbeitsvertrag.
- Sozialversicherung: Soziale Absicherung durch den Unternehmer.
- Beratung/Begleitung: Integrationsfachdienst (IFD).
- Status: Der Beschäftigte ist im Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes sozialversicherungspflichtig eingestellt.
Herangehensweise:
Das Praktikum, der betriebsintegrierte Arbeitsplatz sowie der ausgelagerte Berufsbildungsplatz können ein Sprungbrett in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bedeuten.
Wenn die Integration in einem Unternehmen gelingt, und es steht eine sozialversicherungspflichte Arbeitsverhältnis an, wird die Beratung und Begleitung an den zuständigen Integrationsfachdienst (IFD) übergeben.
Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen können diverse Förderleistungen erhalten.
Diverse Unterstützungen werden durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) angeboten.
Es besteht ein Rückkehrrecht in die WfbM, falls eine Arbeit im Betrieb nicht mehr möglich ist.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Oder Sie haben weiterführende Fragen zu den Möglichkeiten unseren Beschäftigten einen qualifizierten Arbeitsplatz anzubieten? Kontaktieren Sie uns.
Beatrix Dammers-Baltus
Betriebsleitung RurJob