Im so genannten Eingangsverfahren wird individuell geprüft, ob die Rurtalwerkstätten die geeignete Einrichtung zur Eingliederung in das Arbeitsleben sind und welche Bereiche und Leistungen in Betracht kommen. Im Rotationsverfahren lernen die Teilnehmer/innen die verschiedenen Bereiche kennen und werden hinsichtlich Werkstatt- und Verhaltensregeln geschult. Entscheiden sie sich für den handwerklichen Zweig, so arbeiten sie jeweils einen Monat in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Blechverarbeitung und Holzbearbeitung mit. Im hauswirtschaftlichen Bereich zwei Monate in der Küche – inklusive der Reinigungsgruppe – sowie einen Monat in der Wäscherei und Heißmangel. Menschen mit stärkeren körperlichen Behinderungen haben im Berufsbildungsbereich Verpackung und Montage die Möglichkeit, ein Eingangsverfahren zu durchlaufen.
Das Eingangsverfahren dauert drei Monate und kann im Einzelfall auf mindestens vier Wochen gekürzt werden. Am Ende wird ein Eingliederungsplan erstellt, in dem die Kompetenzen des Menschen mit Behinderung aufgenommen und Ziele für den anschließenden Förder- und Bildungsprozess gemeinsam aufgestellt werden. Finanziert wird das Eingangsverfahren durch den zuständigen Rehabilitationsträger. In der Regel ist das die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft oder der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen.
Kommen Rehabilitationsträger, Vertreter der Rurtalwerkstätten und Mitarbeiter/in sowie gesetzliche/r Betreuer/in nach Ablauf des Eingangsverfahrens zu dem Schluss, dass die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die/den Betreffende/n ist, wird sie/er in den Berufsbildungsbereich der Rurtalwerkstätten aufgenommen.
Peter Harren
Pädagogischer Leiter
Veldener Str. 7-9
52349 Düren
Telefon: 02421 / 49 08-190
peter.harren@rurtalwerkstaetten.de
Rurtalwerkstätten - Lebenshilfe Düren gemeinnützige GmbH © 2012